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Allgemeine Geschäftsbedingungen 


  1. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Anwendung seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn diese nach den vorliegenden Verkaufsbedingungen erstellt wurden. Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im Voraus.
  2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 21 Werktagen zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung oder der Bestellung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Bei Nichtzahlung bis zum Fälligkeitsdatum behält sich die Nexigo GmbH das Recht vor, pauschale Zinsen in Höhe von 10 % des ausstehenden Betrags zu verlangen. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Nexigo GmbH berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen ohne vorherige Ankündigung einzustellen. Sollte eine Zahlung mehr als sechzig (60) Tage nach dem Fälligkeitsdatum noch ausstehen, behält sich die Nexigo GmbH das Recht vor, ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Sämtliche Rechtsverfolgungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
  3. In bestimmten Ländern wird gemäß der dortigen Gesetzgebung eine Quellensteuer auf Rechnungsbeträge erhoben. Etwaige Quellensteuern sind vom Kunden an die zuständigen Steuerbehörden abzuführen. Die Nexigo GmbH trägt unter keinen Umständen Kosten, die sich aus der Gesetzgebung eines bestimmten Landes ergeben. Der Rechnungsbetrag ist daher in voller Höhe an die Nexigo GmbH zu entrichten und beinhaltet keine Kosten, die auf die Gesetzgebung des Landes zurückzuführen sind, in dem der Kunde ansässig ist.
  4. Die Nexigo GmbH verpflichtet sich, nach besten Kräften leistungsstarke Dienste fristgerecht und gemäß den vereinbarten Zeitplänen zu erbringen. Keine ihrer Verpflichtungen ist jedoch als Erfolgspflicht zu verstehen.
  5. Die Nexigo GmbH kann unter keinen Umständen vom Kunden dazu verpflichtet werden, im Rahmen von Schadensersatzansprüchen, die ein Endverbraucher gegen den Kunden geltend macht, als Drittpartei aufzutreten. Damit ein Anspruch zulässig ist, muss die Nexigo GmbH innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Waren oder Erbringung der Dienstleistungen mittels eines per Einschreiben an ihren Geschäftssitz gesandten Schreibens darüber in Kenntnis gesetzt werden.
  6. Sämtliche Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.